Rund um den Reiterhof Marienhof haben Sie viele Freizeitmöglichkeiten nun gehört auch wieder Reiten dazu. Genießen Sie lange Ausritte oder erholsame Touren auf dem Rücken eines Pferdes durch die schöne Natur der Landschaft sowie andere Aktivitäten.
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen REITERHOF MARIENHOF
1. Allgemeines:
Reiten ist auf unseren Ponys und Pferden nur mit Reithelm gestattet.
Jeder Reiter muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
Der Aufenthalt auf dem Reiterhof Marienhof, der Umgang mit allen Tieren, das Reiten und jede Art der Betätigung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr!
Für verschmutzte, beschädigte, vergessene oder verloren gegangene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet.
Das Rauchen ist im gesamten Stallgebäude und auf dem Stallgrundstück untersagt.
Von Besuchern und Reitern wird während des Reitbetriebes R U H E erwartet.
Der Putzplatz ist stets sauber zu verlassen.
Das Sattelzeug und Zubehör sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln.
Nach dem Gebrauch ist das Sattelzeug unverzüglich in die Sattelkammer zurück zu hängen.
Den Hinweisen und Anordnungen des Reiterhofpersonals zum Betriebsablauf ist Folge zu leisten. Die Gäste verpflichten sich, den Anweisungen des Reitlehrers und der Helfer bezüglich der Pferde und auf dem Pferd nachzukommen. Sie dienen einer reibungslosen Organisation sowie der Sicherheit der Teilnehmer.
Für Kinder unter 7 Jahren ist das Betreten des Stalles und der Pferdeboxen ohne Begleitung der Eltern oder einer adäquaten Aufsichtsperson untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.
Für Kinder gelten außerdem folgende Richtlinien hinsichtlich des Verhaltens auf dem Gelände des Reiterhofes:
2. Reservierung:
Reservierung (Tages Reiterferien, Reitferien und Reitstunden):
Ihre Anmeldung erfolgt schriftlich an Reiterhof Marienhof, Zum Patersoll 18, 18292 Krakow am See / OT Marienhof oder per Fax an 038457 / 260913 sowie per E – Mail info(at)reiterhof-marienhof.de. Nach Eingang ihrer Anmeldung gelten die AGB als akzeptiert.
3. Bestätigung (TagesReiterferien):
Bestätigung (TagesReiterferien):
Mit Versand unserer Buchungsbestätigung an Sie per E-Mail, ist die Buchung abgeschlossen und somit bindend. Die Zahlung erfolgt am ersten Tag der Tages Reiterferien in bar oder muss 8 Tage vor dem jeweiligen Tages-Reiterferienbeginn auf folgendem Konto eingegangen sein:
Reiterhof Marienhof Ostsee Sparkasse Rostock, IBAN DE81 1305 0000 1041 1575 13 BIC: NOLADE21ROS
3.1 Bestätigung (Reitferien eine oder zwei Wochen):
Bestätigung (Reitferien eine oder zwei Wochen)
Mit Versand unserer Buchungsbestätigung an Sie per E-Mail nach Eingang der Anzahlung, ist die Buchung abgeschlossen und somit bindend. Die Zahlung erfolgt, 20% bei Buchung, die Restzahlung muss spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Reiterferienbeginn auf folgendem Konto eingegangen sein: Reiterhof Marienhof Ostsee Sparkasse Rostock, IBAN DE81 1305 0000 1041 1575 13 BIC: NOLADE21ROS
4. Rücktritt:
Rücktritt (TagesReiterferien oder Reitferien):
Eine Stornierung des TagesReiterferientermins oder Reitferientermins ist bis 12 Wochen vor dem Anreisetag möglich. Bei späterer Abmeldung (auch bei Krankheit) werden 70% Ausfallkosten berechnet, wenn keine Ersatzperson gestellt wird. Bei Nichtantritt oder Abbruch (auch bei Krankheit) wird der Gesamtbetrag berechnet. Bei vorzeitigem Abbruch erfolgt keine Erstattung. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.. Kurse, die nicht die erforderliche Teilnehmerzahl erreichen, können abgesagt werden.
5. Rücktritt (Reitstunden der Sommersaison):
Rücktritt (Reitstunden der Sommersaison):
Eine Stornierung der Anmeldung für Reitaktivitäten der jeweiligen Sommersaison (April - bis Oktober) ist bis zum 1. Februar des Saisonjahres möglich. Bei späterer Abmeldung werden 50% der jeweiligen Saison- bzw. Kursgebühren berechnet, wenn keine Ersatzperson gestellt wird. Bei einem Rücktritt, 30 Tage oder weniger, vor Beginn der Sommerreitsaison, bei Nichtantritt oder Abbruch, wird der Gesamtbetrag berechnet bzw. nicht erstattet. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Kurse, die nicht die erforderliche Teilnehmerzahl erreichen, können abgesagt werden.
6. Rücktritt (Kindergeburtstagsfeiern):
Rücktritt (Kindergeburtstagsfeiern):
Die Stornierung eines Kindergeburtstages ist bis 6 Wochen vor dem Termin möglich. Bei späterer Abmeldung werden 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Ausgenommen das Geburtstagskind ist erkrankt "ärztliches Attest vorlegen"! Bei Nichtantritt werden 90% des vereinbarten Preises fällig! Wenn der Kindergeburtstag aufgrund eines behördlich ausgesprochenen Verbotes unseres Landkreises nicht stattfinden darf, entstehen für Sie keinerlei Stornokosten. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
7. Reiten auf Reitkarten:
Reiten auf Reitkarten (z.B. Ausritte oder in der Wintersaison):
Gebuchte Reitstunden müssen mind. 24 Stunden vorher abgesagt werden, sonst wird die Stunde berechnet. Reitkarten können nicht auf andere Personen übertragen werden und nicht abgerittene Stunden der Reitkarten werden nicht ausbezahlt.
8. Absage:
Wir behalten uns vor Kurse, Lehrgänge, TagesReiterferien, Kindergeburtstage ... aus betriebsinternen Gründen abzusagen. Bei Absagen aufgrund "Höherer Gewalt" (z.B. Corona-Einschränkungen, Naturkatastrophen o.ä.) besteht kein Anspruch auf Nachholung oder auf finanziellen Ersatz.
9. Unterrichtsfreie Zeit:
Hierunter fallen Zeiten, für welche die Abhaltung von Reitstunden, aufgrund gesetzlicher Maßnahmen (Einschränkung/Corona o.ä.) verboten wird. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung der Reitstunden oder auf finanziellen Ersatz.
10. Haftungsausschluss:
Der Reiterhof Marienhof hat eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungs-Bedingungen abgeschlossen. Eine spezielle Unfallversicherung für Reitgäste besteht nicht. Für Schäden, die Reitgäste oder deren Begleiter im Zusammenhang mit dem Reiten, auch auf Ausritten, oder sonst wie im Stall oder auf dem sonstigen Anwesen des Reiterhof Marienhof erleiden, haftet der Reiterhof Marienhof nur, soweit Schäden versicherungsmäßig gedeckt sind. Der Haftungsausschluss erfasst auch Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Reitgast oder dessen Begleiter unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder denen er zu Dienstleistungen verpflichtet ist. Die Nutzung des Trampolins, des Pools, das Baden und Schwimmen im Krebssee, die Teilnahme an einer Schnitzeljagd im umliegenden Gelände bzw. im angrenzenden Wald erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Das eigenmächtige Besteigen von Maschinen, Böden, Stroh-, Heu- oder Holzstapel, sowie das Spielen mit Feuer ist streng verboten und entzieht sich jeglicher Haftung im Rahmen des gesetzlich zulässigen Haftungsausschlusses. (§ 276 BGB)
11. Einwilligung Fotoveröffentlichung:
Mit dem Anerkennen der AGB sind sie gleichzeitig damit einverstanden, dass wir gegebnenfalls Fotos ihres Kindes bzw. von ihnen, die hier bei uns auf dem Reiterhof Marienhof. aufgenommen wurden, auf unserer Homepage, in Sozialen Medien, Presseerzeugnissen oder anderen Werbemitteln veröffentlichen. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die o.g. Fotos und Videos bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann nicht sichergestellt werden. Der Reiterhof Marienhof und seine Betreiber können nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung. Soweit die Einwilligung nicht schriftlich widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.
12. Stornierungsbedingungen:
Da die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 inzwischen zu einer globalen Pandemie erklärt hat sind COVID-19 und seine Folgen mittlerweile nicht mehr unvorhergesehen oder unerwartet. Deshalb buchten Sie auf Ihr eigenes Risiko und somit erkennen Sie mit der Buchung die u.g. Stornierungsbedingungen, auch im Falle eines Ausfalls wegen Coronaeinschränkungen (Lockdown, Beherbergungsverbot, ..) an.
Sollten Sie die Reise nicht antreten können (egal aus welchem Grund!), berechnen wir nach den Bestimmungen der Rahmen-Mietordnung des Hotel- und Gaststättenverbandes den oben genannten Preis abzüglich der von uns ersparten Aufwendungen (d.h. abzgl. 10 %). Wenn Sie aus einem behördlich ausgesprochenen Beherberungsverbot unseres Landkreises nicht anreisen dürfen, entstehen für Sie keinerlei Stornokosten.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.